Mein Ziel ist es, Ihnen den Weg in einen schuldenfreien, seriösen wirtschaftlichen Neubeginn zu ebnen.

Gerade auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und dem Insolvenzrecht ist es von entscheidender Bedeutung, kompetente Berater und Rechtsvertreter an seiner Seite zu haben.

Ich habe mich nach meiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter auf die Schuldnerberatung spezialisiert und werde von verschiedenen Beratungsstellen empfohlen.

Aufgrund dieser Spezialisierung und der deutschlandweiten Tätigkeit kenne ich nahezu alle Insolvenzgerichte und deren Eigenheiten.


Um dieses Ziel zu erreichen gibt es verschiedene Wege:

  1. Sanierung durch außergerichtliche Vergleiche mit Ihren Gläubigern.
  2. Sanierung durch Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
  3. Sanierung durch Reorganisation Ihres Betriebes.

Neuerungen zum Insolvenzrecht:

Im Rahmen der Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung Gesetze verabschiedet, welche unter anderem die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre beinhalten.

Dies hat eine Entschuldung durch das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren in nunmehr 3 Jahren zur Folge.

Schuldenfrei in drei Jahren. Die Neuregelung betrifft Insolvenzanträge ab dem 1. Oktober 2020.

Gerne besprechen wir auch die Neuregelung mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung, rufen Sie uns an.


Erfolg ist messbar:                 zufriedene Mandanten bei anwalt.de

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Häufige Fragen - Hier finden Sie die Antworten:

1. Kann ich mir die Beratung durch einen Anwalt leisten? Kosten

2. Wo liegt Traunstein? Muss ich zum Anwalt fahren? Mandatsablauf

3. Was passiert im Insolvenzverfahren? Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren

4. Wie kann ich das sechsjährige Verfahren verkürzen? Insolvenzplanverfahren


Waren Ihre Fragen nicht dabei?

Gerne stehe ich Ihnen vorab telefonisch für ein unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung!

Rufen Sie mich an.

Tel.:   0861-166 31 44 oder direkt hier