Wer sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt eine Tätigkeit, die er nicht bezahlt bekommt. Die Beitreibung der Forderungen ist in der Regel mit erheblichen Zeit- und Personalaufwand verbunden. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht erstattungsfähig. Die betriebswirtschaftliche Unsinnigkeit eines solchen Vorgehens liegt auf der Hand.

Wenn Sie diese Tätigkeit auf mich übertragen, kann ich als Anwalt Ihre und meine Kosten als Verzugsschaden beim Schuldner mit beitreiben.

Meist reicht schon das erste Mahnschreiben unter einem Anwaltsbriefkopf, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Sie zeigen dadurch dass Sie es ernst meinen.

Inkasso durch den Anwalt ist professionelles Inkasso in einer Hand - von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe mit einer straff organisierten Buchhaltung und Vollstreckungsabteilung ab. Gleichwohl bleiben Sie zu jeder Zeit Herr des Verfahren und entscheiden über die Durchführung weiterer Schritte.